Neben der Errichtung von Immobilien und deren Veräußerung haben in der Bau- und Immobilienwirtschaft die Projektentwicklung, die Bewirtschaftung und die Sanierung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es sind ganzheitliche Lösungskonzepte erforderlich, die alle Facetten des öffentlichen und privaten Bau- und Raumplanungsrechts berücksichtigen.
Wir sind im Grundstücks- und Baurecht, dem Immobilienerwerb oder der Verwertung von Immobilien tätig. Darüber hinaus bildet die Beratung im öffentlichen Recht wie beispielsweise dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir gestalten Bau-, Bauträger und Architektenverträge und bieten unseren Mandanten so ein umfassendes Vertragsmanagement.
Bei der Betreuung von Projektentwicklungen, wie der Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und großflächigen Einzelhandelsbetrieben sowie der Errichtung von Wohnanlagen, begleiten wir Investoren bei allen Fragen des Bau- und Planungsrechts. Eng damit verbunden ist das Umweltrecht.
Bei der Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Bauträgerverträgen sowie Miet- und Pachtverträgen nutzen wir sämtliche steuer- und gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten optimal aus, um so die Wünsche unserer Mandanten zu verwirklichen.
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