Unsere familienrechtliche Betreuung beschäftigt sich mit allen rechtlichen Belangen innerhalb ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Neben der anwaltlichen Beratung und Vertretung bei Ehescheidungen beraten wir auch in den daraus resultierenden Folgekonflikten wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinn, Hausratsaufteilung, Versorgungsausgleich.
Wir helfen mit, die Nachlassplanung zu entwickeln und ihr eine rechtlich verbindliche Form zu geben, bis hin zur Vorsorge für den Fall einer Pflegschaft oder Betreuung.
Bei der Regelung von Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung sind wir bestrebt, im Sinne des Erblassers oder der Erblasserin für alle Erben akzeptable Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder zu schlichten.
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